Verwaltungspolizei

Die verwaltungspolizeilichen Aufgaben der Regionalpolizei sind im Dekret über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeidekret, PolD) unter § 4 definiert und beinhalten die nachstehenden Aufgaben der Gemeinden Bergdietikon, Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach, Wettingen und Würenlos.

Die verwaltungspolizeilichen Aufgaben der Gemeinden sind:


a) Die Kontrolle

  1.  des Arbeitsgesetzes,
  2. der Ruhetageregelung,
  3. des Gastgewerberechts,
  4. des Reklamewesens,
  5. des Taxigewerbes,
  6. der Preiskontrolle,
  7. der Flur-, Forst- und Jagdpolizei,
  8. der Tierhaltung,
  9. des Pflanzenschutzes,
  10. des Hundegesetzes,
  11. des Fischereiwesens,
  12. der Abfallbeseitigung,
  13. der Umweltschutzgesetzgebung sowie
  14. der gesundheits- und seuchenpolizeilichen Vorschriften,

b) die Entgegennahme von Fundsachen,

c) die Zuführung an das Betreibungs- bzw. Konkursamt auf dem Gebiet des Kantons Aargau,

d) die Zustellung von Verfügungen und Urkunden,

e) die Erledigung von Rechtshilfeersuchen im eigenen Zuständigkeitsbereich,

f) die Kontrolle der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen von Ausländerinnen und Ausländern inklusive Logiskontrolle,

g) die Überführung von Personen in Anstalten,

h) die Haus- und Mietausweisungen,

i) die Zuführung von angehaltenen Personen an die ausschreibende Behörde oder Institution auf dem Gebiet des Kantons Aargau.