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Tätigkeitsbereiche der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal


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Das Pflichtenheft der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal basiert auf den gesetzlichen Grundlagen nach Polizeigesetz (PolG), Polizeidekret (PolD) des Kantons Aargau und dem Polizeireglement vom 1. Januar 2013 der Vertragsgemeinden.

Oberste Polizeibehörde ist der Gemeinderat der jeweiligen Vertragsgemeinde. Mit der Ausübung des Polizeidienstes ist die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal beauftragt.

Das Pflichtenheft umfasst folgende Aufgabengebiete:

1. GRUNDAUFTRAG / GRUNDVERSORGUNG IM EINSATZGEBIET    §2 bis §4 PolD

2. SICHERHEITSPOLIZEILICHE AUFGABEN (§ 2 PolD)

3. VERKEHRSPOLIZEILICHE AUFGABEN (§ 3 PolD)

4. VERWALTUNGSPOLIZEILICHE AUFGABEN (§ 4 PolD)

Auf den folgenden Seiten erläutern wir Ihnen gerne spezifisch die jeweiligen Aufgabengebiete der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal.